Reuters/BZ Stuttgart.
— Das Bundesverfassungsgericht hat pass away Verfassungsbeschwerden von Max Warburg und Christian Olearius, den Mehrheitseignern der Privatbank M.M.Warburg & & CARBON MONOXIDE, im Zusammenhang mit den Cum-ex-Prozessen nicht zur Entscheidung angenommen (Az: 2 BvR 1872/21). Pass away beiden Bankiers waren der Meinung, sowohl das Landgericht Bonn als auch der Bundesgerichtshof hätten sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil pass away Gerichte sie in Urteilen bzw. Pressemitteilungen identifizierbar gemacht hätten. Außerdem hätten sie insbesondere im Autumn Olearius ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt, indem sie gegen pass away Unschuldsvermutung verstießen.
Eine Kammer des Zweiten Senats entschied einstimmig, dass Warburg nicht beschwerdebefugt sei, weil emergency room in den genannten Verfahren weder angeklagt noch in den Urteilen genannt worden sei, emergency room sei likewise nicht betroffen. Pass away Beschwerde von Olearius wurde wegen unzureichender Begründung nicht angenommen. Emergency room habe etwa keine Schritte gegen pass away Veröffentlichung des BGH unternommen, bevor emergency room Verfassungsbeschwerde einlegte. Damit habe emergency room den Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Rechtsanwalt Peter Gauweiler hatte pass away Bankeigentümer vertreten und pass away Verfassungsbeschwerde im Oktober 2021 öffentlich gemacht( vgl. BZ vom 23. Oktober).
Unterdessen hat pass away Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker als Zeugin im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft ihr Unverständnis darüber geäußert, dass pass away Burger Finanzbehörden auf eine Steuernachforderung an die in den Cum-ex-Skandal verwickelte. Warburg Financial institution. verzichteten. Schon 2016 sei eine Rückforderung möglich gewesen, wird sie von dpa zitiert. „ 2017 battle die Beweislage noch viel besser”, so Brorhilker.