Reuters Frankfurt an der Oder
– Die EZB (EZB) hat welcher
Deutschen Geldhaus
eine unveränderte Mindestkapitalanforderung auferlegt. Wie die Krauts Geldhaus am zweiter Tag der Woche mitteilte, muss sie gen Konzernebene erneut eine harte Kernkapitalquote (CET
1) von mindestens 10,43 % verweisen. Die CET-1-Mindestanforderung ist wichtig zum Besten von Ausschüttungen. Sie markiert die Schwelle, unterhalb welcher die Krauts Geldhaus verpflichtet wäre, zusammensetzen ausschüttungsfähigen Höchstbetrag zu ermitteln. Finale zwölfter Monat des Jahres lag die tatsächliche CET-1-Quote des Geldhauses im Kontext 13,23 %. Die neuen Mindestkapitalanforderungen gelten ab dem 1. März. Wie am späten Dienstagabend prestigevoll wurde, verkaufte Cerberus weitere 15 Mio. Krauts-Geldhaus-Aktien zum Besten von brutto 216 Mill. Euro.