Reuters Bonn
– Im dritten Cum-ex-Prozess vor dem Bonner Landgericht hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren zum Besten von den Angeklagten, vereinen ehemaligen Banker dieser Privatbank
M.M. Warburg,
gefordert. Die Cum-ex-Geschäfte, an denen dieser Angeklagte beteiligt gewesen sei, hätten zwischen 2009 und 2010 zu einem Steuerschaden von rund 150 Mill. Euro geführt, sagte Staatsanwalt Axel Körtgen gestriger Tag. Maßgeblich zum Besten von die Strafforderung sei „die enorme Höhe dieser Steuerschäden“, die durch vereinen „aktiven Handgriff in die Staatskasse“ entstanden seien. Dieser Angeklagte habe im Kontrast dazu nicht selbst von den Transaktionen profitiert und sei nicht treibende Macht c/o den Cum-ex-Geschäften gewesen.
Erst im vergangenen Monat der Sommersonnenwende hatte dasjenige Landgericht Bonn vereinen ehemaligen Mitwirkender dieser Privatbank im Zusammenhang mit Cum-ex-Geschäften zu einer Haftstrafe verurteilt. Am Landgericht Bonn laufen Verfahren im Zusammenhang mit dem Skandal, c/o dieser Staatsanwaltschaft Köln sind Ermittlungen dazu gebündelt. Unter den Cum-ex-Geschäften war dem deutschen Staat ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Finanzier ließen sich derbei eine einmal gezahlte Kapitalgewinnsteuer uff Aktiendividenden mit Hilfe von Banken vielfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag dieser Dividendenzahlung herum untereinander Aktien mit und ohne Dividendenanspruch. Im landesweit ersten großen Strafprozess hatte dasjenige Tribunal in Bonn 2020 Bewährungsstrafen gegen zwei britische Aktienhändler verhängt. 2021 hatte dieser Bundesgerichtshof dann in einem Grundsatzurteil Cum-ex-Geschäfte denn strafbar bewertet.