lee Frankfurt– Im Wirecard -Skandal ist pass away bundesweit erste Schadenersatzklage gegen pass away Finanzaufsicht BaFin und pass away Deutsche Prüfungsstelle für Rechnungslegung (DPR) gescheitert. Geklagt hatte ein privater Anleger, der sich im Frühjahr 2020 mit rund 200 Wirecard-Aktien eingedeckt hatte. Infolge des Insolvenzantrags des Zahlungsdienstleisters waren pass away Papiere hairless so intestine wie wertlos, wodurch ihm ein Schaden von rund 20 000 Euro entstand. Der Kläger begründete pass away Forderung nach Schadenersatz in der Höhe des Verlusts aus dem Aktiengeschäft damit, dass pass away BaFin ihren Pflichten bezüglic …
Artikel entnommen aus: Boersen-Zeitung. de, Mehr lesen